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Dr. Niklas Kindhäuser

Profil

Niklas Kindhäuser vertritt Unternehmen und Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt-, Korruptions- sowie des Datenschutz- und IT-Strafrechts. Das Handelsblatt führt Dr. Kindhäuser wiederholt als einen von Deutschlands besten Anwälten im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Leeds und Tübingen mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege
  • Promotion im Bereich des Computerstrafrechts („Der Rechtsgüterschutz der Datenhehlerei. Untersuchungen zu § 202d StGB“)
  • Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes
  • Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs von 2018-22
  • Rechtsanwalt bei Feigen Graf seit 2022
  • Counsel bei Feigen Graf seit 2024

Referenzen

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einer von „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
Handelsblatt 2024
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auf allen Ebenen unfassbar gut aufgestellt
JUVE 2023/24
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divers, in jeder Generation vertreten, hervorragende persönliche und fachliche Zusammenarbeit
Legal 500 2024
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the team offers particular expertise on matters related to financial misconduct, cum-ex matters, tax evasion and corruption
Chambers 2023
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eindeutig eine der etabliertesten Einheiten
Legal 500 2022
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einer von „Deutschlands besten Anwälten“ im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts
Handelsblatt 2023
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es gibt kaum einen aktuellen Ermittlungsprozess, in dem die Kanzlei nicht präsent wäre
JUVE 2022/23
“
ausgezeichnet qualifizierte, sehr engagierte Rechtsanwälte
Legal 500 2021
01
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TÄTIGKEITS­SCHWERPUNKTE

Arbeitgeberstrafrecht

Datenschutz(straf)recht

IT-Strafrecht

Korruptionsstrafrecht

Medizinstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Pharmastrafrecht

Steuerstrafrecht

Umweltstrafrecht

Untreue-Verfahren

Wettbewerbsstrafrecht

Ausgewählte
Publikationen

Durchsuchung bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei. Anmerkung zu BVerfG vom 27.06.2018 – 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1287/18, 2 BvR 1562/17

Kindhäuser/Neuhöfer

JurisPR Compliance, 4/2018


Kommentierung der Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des Infektionsschutzrechts, §§ 73 – 76 IfSG

Kindhäuser/Neuhöfer

BeckOK Infektionsschutzrecht, 2020

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